LMIV-Service: Das ist drin
Jeder will wissen, was er isst. Daher sind zuverlässige Informationen über Inhaltsstoffe, Eigenschaften und Haltbarkeiten von Lebensmitteln so wichtig – nicht nur für Allergiker.
Seit Dezember 2014 gelten in ganz Europa die gleichen Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) sorgt für eine gute Lesbarkeit der Pflichtangaben, eine zuverlässige Allergenkennzeichnung oder eine einheitliche Nährwertkennzeichnung.
Auch wir als Obst- und Gemüsegroßhandel müssen Nährwerte und Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten hervorrufen können, verpflichtend angeben. Tippen Sie einfach Ihr Wunschprodukt in das untenstehende Feld ein, und Sie erhalten dazu alle aktuellen LMIV-relevanten Informationen.
Weitere Informationen zur LMIV finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
*1BIO Produkte: nach EG-Öko-Verordnung
*2energiearm: maximal 40kcal pro 100g Ware bei festen Lebensmitteln/ maximal 20kcal pro 100ml bei flüssigen Lebensmitteln
*3fettarm: maximal 6g Fett pro 100g Ware
*4Zuckerarm: maximal 5g Zucker pro 100g Ware
Alle hier dargestellten Informationen basieren auf den Angaben des Herstellers, nach denen diese Datenbank programmiert wurde und gelten vorbehaltlich einer Produktänderung/-anpassung. Die Firma Frucht Hartmann GmbH übernimmt keine Gewähr. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch telefonisch unter 0661 9481-0. Sie benötigen mehr Informationen zu unserer Rohware?
Alle UNECE-Normen zur Vermarktung und Qualitätskontrolle von frischem Obst und Gemüse werden Ihnen über folgenden Link bereitgestellt.
UNECE-Normen Die UNECE bietet Normen für Produkte, welche ein entsprechendes Handelsvolumen vorweisen können.Alle weiteren Standards können Sie den Codex Alimentarius Normen entnehmen: Codex Alimentarius Normen