LMIV-Service: Das ist drin
Jeder will wissen, was er isst. Daher sind zuverlässige Informationen über Inhaltsstoffe, Eigenschaften und Haltbarkeiten von Lebensmitteln so wichtig – nicht nur für Allergiker.
Seit Dezember 2014 gelten in ganz Europa die gleichen Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) sorgt für eine gute Lesbarkeit der Pflichtangaben, eine zuverlässige Allergenkennzeichnung oder eine einheitliche Nährwertkennzeichnung.
Auch wir als Obst- und Gemüsegroßhandel müssen Nährwerte und Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten hervorrufen können, verpflichtend angeben. Tippen Sie einfach Ihr Wunschprodukt in das untenstehende Feld ein, und Sie erhalten dazu alle aktuellen LMIV-relevanten Informationen.
Weitere Informationen zur LMIV finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.